§ 3 StVOAusnV 9

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Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.

Suchhilfen: Reifenalter Anhänger, Reifenkennzeichnung Geschwindigkeit, Anhängerreifen zulässig, Reifenwechsel Frist, Reifenalter Grenze, Reifenkennzeichnung Pflicht, Reifenalter prüfen, hängerreifen