§ 52 StVollzG
Eigengeld
📖
↗ Links
Bezüge des Gefangenen, die nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld in Anspruch genommen werden, sind dem Gefangenen zum Eigengeld gutzuschreiben.
Suchhilfen: Gefangenen Geld, Eigenes Geld im Gefängnis, Gefangenenbezüge, Haftgeld Anspruch, Gefängnis Eigenanteil, Gefangenen finanzielle Leistungen, Haftkosten Rückerstattung