§ 79 StVollzG

Geburtsanzeige

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In der Anzeige der Geburt an das Standesamt dürfen die Anstalt als Geburtsstätte des Kindes, das Verhältnis des Anzeigenden zur Anstalt und die Gefangenschaft der Mutter nicht vermerkt sein.

Suchhilfen: Geburt melden Standesamt, Geburtsanzeige ohne Gefangenschaft, Geburtsanzeige keine Anstalt, Geburtsanzeige keine Haftangabe, Geburt anmelden ohne Gefängnis