Erster Abschnitt – Anwendungsbereich

StVollzG · Lesemodus · 1 Normen am Stück

§ 1

Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.