§ 6 StVUnfStatG

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den schwerwiegenden Unfall mit Sachschaden im Sinne des § 2 Abs. 1 näher zu bestimmen.

Suchhilfen: schwerer Unfall, Unfalldefinition, Verkehrsunfall melden, Unfallkategorie bestimmen, Unfallstatistik erfassen, Unfallschaden bewerten, Unfallart festlegen, Unfallmeldung Pflicht, stimmen, fassen, werten