Inhaltsübersicht SUrlV

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§ 1Geltungsbereich
§ 2Zuständigkeit
§ 3Voraussetzungen
§ 4Dauer
§ 5Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 6Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
§ 7Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
§ 8Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes
§ 9Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung
§ 10Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
§ 11Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung
§ 12Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke
§ 13Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten
§ 14Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer
§ 15Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
§ 16Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
§ 17Sonderurlaub für sportliche Zwecke
§ 18Sonderurlaub für Familienheimfahrten
§ 19Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen
§ 20Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
§ 21Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
§ 21aSonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung
§ 22Sonderurlaub in anderen Fällen
§ 23Verfahren
§ 24Widerruf
§ 25Ersatz von Mehraufwendungen
§ 26Besoldung
§ 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte SUrlV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Ersetzt V 2030-2-11 v. 18.8.1965 I 902 (SUrlV)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026