§ 1 SVBezGrV 2016

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 514 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 267 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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