§ 1 SVBezGrV 2020

Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 13. August 2024

Suchhilfen: Rentenversicherungsentgelt, Versicherungsbeitragshöhe, Jahresentgelt