§ 2 SVBezGrV 2025
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung
📖
↗ Links
(1) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2025 auf 73 800 Euro festgesetzt. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 6 150 Euro.
(2) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2025 auf 66 150 Euro festgesetzt. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 5 512,50 Euro.
Suchhilfen: Einkommensgrenze Krankenversicherung, Grenze für Pflichtversicherung, Monatliche Einkommensgrenze, Versicherungspflicht Grenze