§ 128 SVG
Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe
📖
↗ Links
Für Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand, die ein Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung erzielen, die unmittelbar oder mittelbar
- 1.
- im Zusammenhang steht mit der Aufnahme, Betreuung oder Rückführung von Flüchtlingen und ihren Angehörigen oder
- 2.
- der Durchführung von migrationsspezifischen Sicherheitsaufgaben im Ausland dient,
Suchhilfen: Einkommen aus Flüchtlingshilfe, Ruhestandssoldat Zusatzverdienst, Befristete Einkommensgrenze Soldaten, Zusatzverdienst Flüchtlingshilfe, Einkommensbegrenzung Soldaten Ruhestand, kommen, kommensbegrenzung