§ 82 SVG
Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
📖
↗ Links
Werden Versorgungsberechtigte im öffentlichen Dienst (§ 68 Absatz 4) verwendet, so sind ihre Bezüge aus dieser Beschäftigung ohne Rücksicht auf die Versorgungsbezüge zu bemessen. Das Gleiche gilt für eine Versorgung, die auf Grund der Beschäftigung zu gewähren ist.
Suchhilfen: Versorgungsbezüge nicht berücksichtigen, Pension bei Gehaltsberechnung, Dienstbezüge ohne Rentenanteil, Bezüge ohne Versorgungsanteil, Versorgungsanspruch bei Beschäftigung, Besoldung ohne Rentenberücksichtigung, rücksichtigen, schäftigung, soldung