§ 8 SUEV

Minendemonteure

📖

(1) Minentaucher, die zu Dienstverrichtungen nach Absatz 2 ausgebildet, in Übung gehalten und eingesetzt werden, sind Minendemonteure.

(2) Der dienstliche Einsatz an Minen unter Wasser umfaßt das Klassifizieren, Identifizieren und Beseitigen von Minen.

Suchhilfen: Minenräumung Unterwasser, Minentaucher Einsatz, Unterwasserminen beseitigen, Minen klassifizieren, Minen identifizieren, Minenbeseitigung, Minendemonteur Tätigkeit, Minenunterwasser Entfernung, wasserminen, seitigen, fernung