Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Aufstellung des Haushaltsplans
- § 1 Veranschlagung und Gliederung
- § 2 Abgrenzung nach Haushaltsjahren
- § 3 Grundsatz der Gesamtdeckung
- § 4 Vorbemerkung, Übersichten zum Haushaltsplan
- § 5 Bruttoveranschlagung, Vollständigkeit
- § 6 Verpflichtungsermächtigungen
- § 7 Erläuterungen
- § 8 Übertragbarkeit
- § 9 Deckungsfähigkeit
- § 10 Sperrvermerk
- § 11 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
- § 12 Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
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Zweiter Abschnitt Ausführung des Haushaltsplans
- § 13 Bruttonachweis, Einzelnachweis
- § 14 Aufhebung der Sperre
- § 15 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
- § 16 Verpflichtungsermächtigungen
- § 17 Zuwendungen
- § 18 Sachliche und zeitliche Bindung
- § 19 Deckungsfähigkeit
- § 20 Einweisung in eine Planstelle für Beamtinnen und Beamte
- § 21 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
- § 22 Öffentliche Aufträge
- § 23 Vorleistungen
- § 24 Veräußerung von Vermögensgegenständen
- § 25 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
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Dritter Abschnitt Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung, interne Rechnungsprüfung und Entlastung
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Vierter Abschnitt Organisation
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Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften