§ 41 SVOrgSaarG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.(2)