§ 28 TAppV

Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung

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In dem Prüfungsfach Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung haben die Studierenden ein Haustier hinsichtlich seines Nutz- oder Zuchtwertes zu beurteilen und nachzuweisen, dass sie sich ausreichende Kenntnisse in der Genetik sowie in der Zucht von Haustieren und im Tierzuchtrecht angeeignet haben.

Suchhilfen: Haustierzucht bewerten, Zuchtwert nachweisen, Genetikkenntnisse prüfen, Tierische Erblichkeitsnachweise, Zuchtrechtliche Bewertung, Tierbeurteilung im Studium, werten, weisen, wertung