§ 4 TBetrWPrV
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
↗ Links
- 1.
- Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre,
- 2.
- Rechnungswesen,
- 3.
- Finanzierung und Investition,
- 4.
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft.
- 1.
- Unterscheiden der Koordinierungsmechanismen idealtypischer Wirtschaftssysteme und deren rechtlicher Ausprägungen sowie Darstellen der Elemente der sozialen Marktwirtschaft,
- 2.
- Darstellen des volkswirtschaftlichen Kreislaufs,
- 3.
- Beschreiben der Marktformen und Preisbildungen sowie Berücksichtigung des Verbraucherverhaltens,
- 4.
- Berücksichtigen der Konjunktur- und Wirtschaftspolitik,
- 5.
- Beschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen,
- 6.
- Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl jeweils unter Einbeziehung von Globalisierungsaspekten,
- 7.
- Berücksichtigen sozioökonomischer Aspekte der Unternehmensführung und des zielorientierten Wertschöpfungsprozesses im Unternehmen.
- 1.
- Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens,
- 2.
- Beachten von Bilanzierungsgrundsätzen,
- 3.
- Interpretieren von Jahresabschlüssen,
- 4.
- Analysieren der betrieblichen Leistungserstellung unter Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung,
- 5.
- Anwenden von Kostenrechnungssystemen,
- 6.
- Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen.
- 1.
- Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse unter zusätzlicher Berücksichtigung des Zeitelements,
- 2.
- Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen einschließlich der Berechnung kritischer Werte,
- 3.
- Durchführen von Nutzwertrechnungen,
- 4.
- Anwenden von Verfahren zur Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und des optimalen Ersatzzeitpunktes von Wirtschaftsgütern,
- 5.
- Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen.
- 1.
- Beurteilen von Marktgegebenheiten sowie der Positionierung des Unternehmens im Markt und Beherrschen der Marketinginstrumente,
- 2.
- Beurteilen des Produktlebenszyklusses, Mitwirken bei der Produktplanung unter Berücksichtigung des gewerblichen Rechtsschutzes,
- 3.
- Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, Beherrschen der Beschaffungsprozesse, Beurteilen der Wirkung des Einkaufs auf die Abläufe im Unternehmen,
- 4.
- Berücksichtigen der rechtlichen Möglichkeiten im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs,
- 5.
- Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte,
- 6.
- Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen,
- 7.
- Beurteilen des Einsatzes der Produktionsfaktoren, der Produktions- und der Organisationstypen der Fertigung.
(6) Die Prüfung in den in Absatz 1 genannten Prüfungsbereichen ist schriftlich durchzuführen.
| 1. | Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 1,5 Stunden, |
| 2. | Rechnungswesen | 3 Stunden, |
| 3. | Finanzierung und Investition | 3 Stunden, |
| 4. | Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft | 3 Stunden. |
(8) Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung gemäß Absatz 1 mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Volkswirtschaftliche Grundlagen, Materialwirtschaft, Unternehmenssteuerung, Europäischer Binnenmarkt, Konjunkturpolitik, nehmenssteuerung