Anlage 12 TfV
(zu § 13 Absatz 2) Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737 - 739; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
- Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.
- 2.
- Äußere Merkmale des Europäischen Modells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Europäische Modell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.
- 3.
- FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.
- 4.
- Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung