§ 1 Tier-LMÜV

Anwendungsbereich

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Diese Verordnung dient der Regelung der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Suchhilfen: Tierische Lebensmittel überwachen, Inverkehrbringen von Fleisch prüfen, EU‑Lebensmittelüberwachung Tier, amtliche Kontrolle von Milchprodukten, Überwachung von Tiernahrung, Lebensmittel tierischen Ursprungs prüfen, Tierische Lebensmittelrecht anwenden, Kontrolle von Schlachtbetrieben, wachen, wachung, wenden