§ 19 TierGesG

Teilweise Entschädigung

📖

Die Entschädigung kann in den Fällen des § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 teilweise gewährt werden, wenn die Schuld gering ist oder die Versagung der Entschädigung für den Unternehmer eine unbillige Härte bedeuten würde.

Suchhilfen: teilweise Entschädigung Tier, Entschädigung bei geringer Schuld, unbillige Härte Tierhalter, Tierhalter Entschädigung Teilzahlung, Entschädigung bei geringem Verschulden, Tierische Haftung Teilentschädigung, Entschädigungsanspruch Teilweise, Tierhalter Härtefall Entschädigung, schädigung, schulden