§ 7 TierGesIVDV
Ruhen der Erlaubnis
📖
↗ Links
Anstelle der Rücknahme oder des Widerrufs nach § 12 Absatz 5 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes kann die zuständige Behörde bis zur Beseitigung der Rücknahme- oder Widerrufsgründe das Ruhen der Herstellungserlaubnis anordnen. Die zuständige Behörde unterrichtet die zuständige Zulassungsstelle unverzüglich über die Anordnung und das Ende des Ruhens der Herstellungserlaubnis.
Suchhilfen: Herstellungserlaubnis aussetzen, Impfstoff Zulassung ruhen lassen, Tierimpfstoff Genehmigung pausieren, Ruhen der Erlaubnis beantragen, Impfstoff Produktion stoppen, Behörde Anordnung Ruhen, Zulassung vorübergehend aussetzen, setzen, lassung, antragen, ordnung