§ 2 TierSchKomV
Zusammensetzung
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Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich
- der Geisteswissenschaften,der Verhaltenskunde,der Tierhaltung,der biomedizinischen Grundlagenforschung,der Medizin undder Veterinärmedizin.
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