Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe
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Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
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Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
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Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Übergangsbestimmungen
- § 18 Aufheben von Vorschriften
- § 19 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
- Anlage 2 (zu § 12 Absatz 6) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt