Tierzuchtgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 20.12.2022 I 2752
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
- § 3 Zuständige Behörden
- § 4 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- § 5 Genehmigung von Zuchtprogrammen
- § 6 Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 7 Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen
- § 8 Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- § 9 Verordnungsermächtigungen
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Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
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Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen sowie Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren
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Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
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Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- § 25 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
- § 26 Übergangsvorschriften
- § 27 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- § 28 Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht
- § 29 (weggefallen)
- § 30 Außerkrafttreten