§ 10 TischlAusbV 2006

Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

📖

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

Suchhilfen: Ausbildung bei Verordnung fortsetzen, Ausbildung fortführen nach Inkrafttreten, bildung, ordnung, setzen, führen