§ 192 TKG

Medien der Veröffentlichung

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Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihrer Internetseite, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.

Suchhilfen: Veröffentlichung Bundesnetzagentur, Amtsblatt BNetzA, Bekanntmachung Internetseite, Telekommunikationsgesetz Publikation, BNetzA Veröffentlichungsmedium, Gesetzliche Bekanntmachung, öffentlichung, kanntmachung