§ 12 TrEinV
Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
📖
↗ Links
Der wirtschaftlich Berechtigte belegt nach den Vorgaben der registerführenden Stelle bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme seine Identität anhand geeigneter Nachweise nach § 3.
Fußnoten
(+++ § 12: Zur Geltung vgl. § 13 Abs. 5 +++)
Suchhilfen: Zugangsbeschränkung beantragen, Einsichtnahme beschränken, Nachweis Identität, Antrag Beschränkung Einsicht, Identität nachweisen, gangsbeschränkung, antragen, schränken, schränkung, weisen