§ 22 TreuhG

📖

Kapitalgesellschaften, die nach § 11 Abs. 2 entstanden sind, sind mit Ablauf des 30. Juni 1991 aufgelöst, wenn die nach den §§ 19 und 21 erforderlichen Maßnahmen bis zu diesem Tage nicht durchgeführt worden sind.

Suchhilfen: Kapitalgesellschaft auflösen, Gesellschaftsauflösung Frist, Treuhandgesetz Auflösung, Fristversäumnis Auflösung, Gesellschaft ohne Maßnahmen auflösen, lösen, lösung