§ 3 TreuhG
Abwickler der Anstalt
📖
↗ Links
Das verbliebene Vermögen der Anstalt wird durch das Bundesministerium der Finanzen oder einen oder mehrere vom Bundesministerium der Finanzen zu bestellende andere Abwickler abgewickelt. Der oder die Abwickler vertreten die Anstalt im Rechtsverkehr.
Suchhilfen: Vermögen abwickeln, Anstalt liquidieren, Restvermögen verwalten, Finanzministerium Vertretung, Abwickler im Rechtsverkehr, Anstalt abwickeln, Vermögensverwaltung bei Auflösung, mögen, walten, tretung, mögensverwaltung, lösung