§ 11 TVGDV

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Die Allgemeinverbindlicherklärung, die Rücknahme oder Ablehnung des Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung, die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit sowie Mitteilungen der Tarifvertragsparteien über das Außerkrafttreten und über die Änderung allgemeinverbindlicher Tarifverträge werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Die Mitteilung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages braucht nicht bekanntgemacht zu werden, wenn der Tarifvertrag nur für eine bestimmte Zeit abgeschlossen war und diese Tatsache mit der Allgemeinverbindlicherklärung bekanntgemacht worden ist.

Suchhilfen: Tarifvertrag Außerkrafttreten melden, Tarifvertragsänderung bekanntgeben, Tarifvertragsaufhebung anzeigen, Allgemeinverbindlicherklärung beantragen, Tarifvertrag Rücknahme melden, Tarifvertrag Ablehnung einreichen, Tarifvertrag Bekanntmachungspflicht, kanntgeben, zeigen, antragen, lehnung, reichen