§ 17 TzBfG

Anrufung des Arbeitsgerichts

📖

Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gelten entsprechend. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt, so beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung beendet sei.

Suchhilfen: Befristung anfechten, Klage Befristung Arbeitsgericht, Arbeitsvertrag befristet prüfen, Frist Befristungsanfechtung, Feststellung Befristungsunwirksamkeit, Arbeitsverhältnis nicht beendet, Befristungsfrist überschritten, fristung, fechten, fristungsanfechtung, schritten