Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG
Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2002 I 3490;
zuletzt geändert Art. 17 G v. 10.8.2021 I 3436
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
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Teil 2 Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie Aufsicht; Beschränkung der Haftung
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Abschnitt 1 Zulassung
- § 4 Anforderungen an Umweltgutachter
- § 5 Zuverlässigkeit
- § 6 Unabhängigkeit
- § 7 Fachkunde
- § 8 Fachkenntnisbescheinigung
- § 9 Zulassung als Umweltgutachter
- § 10 Zulassung als Umweltgutachterorganisation
- § 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
- § 11 Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren
- § 12 Mündliche Prüfung
- § 13
- § 14 Zulassungsregister
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Abschnitt 2 Aufsicht
- § 15 Überprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen
- § 16 Anordnung, Untersagung
- § 17 Rücknahme und Widerruf von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung
- § 18 Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 19 Verbot der Validierung von Umwelterklärungen
- § 20 Aufsichtsverfahren
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Abschnitt 3 Umweltgutachterausschuss, Widerspruchsbehörde
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Abschnitt 4 Zuständigkeit
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Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
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Teil 3 Registrierung geprüfter Organisationen, Kosten, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
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Abschnitt 2 Kosten und Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften