§ 15a UBGG

Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt

📖

Die zuständige oberste Landesbehörde übermittelt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) jährlich eine Liste aller von ihr anerkannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.

Suchhilfen: Unternehmensbeteiligung melden, Liste an BaFin übermitteln, Jährliche Meldung Finanzaufsicht, Beteiligungsgesellschaft melden, Finanzaufsicht Bericht einreichen, nehmensbeteiligung, reichen