§ 28 UErgG 2 ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.