§ 9 UhrmAusbV 2001

Übergangsregelung

📖

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

Suchhilfen: Ausbildungsvergütung Übergangsbestimmung, Ausbildungsordnung Übergangsphase, Ausbildungskontrakt alte Regeln, bildungsvergütung, gangsbestimmung, bildungsordnung