§ 1 UkraineAufenthÜV
Gegenstand
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Diese Verordnung regelt anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 die vorübergehende Befreiung von bestimmten Ausländern vom Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels und ermöglicht diesen die Einholung des für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.
Suchhilfen: temporäre Befreiung Aufenthaltstitel, Aufenthalt ohne Visum Ukraine, Langfristiger Aufenthalt beantragen, Aufenthaltstitel für Ukrainer, Kriegsbedingte Aufenthaltsregelung, Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, freiung, antragen, enthaltsregelung, enthaltsgenehmigung