Art 4 UNFreiwProgrAbkG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 27 Abs. 5 sowie der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. November 2023