§ 4 UnifV
Ausschlusstatbestände
📖
↗ Links
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden für
- 1.
- Veranstaltungen, an denen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat beruflich oder ehrenamtlich teilnimmt, mit Ausnahme der Veranstaltungen nach § 3 Nr. 4 sowie
- 2.
- Anlässe, bei denen auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Uniform nicht tragen dürfen.
Suchhilfen: Uniform tragen Verbot, Genehmigung Ausschluss, Soldat Uniform Verbot, Veranstaltung Uniform nicht erlaubt, Uniformpflicht Ausnahme, Uniform Nutzung Verbot, Uniform tragen Erlaubnis verweigert, Uniformverbot bei Veranstaltungen, anstaltung, anstaltungen