§ 4 UnifV

Ausschlusstatbestände

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Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden für
1.
Veranstaltungen, an denen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat beruflich oder ehrenamtlich teilnimmt, mit Ausnahme der Veranstaltungen nach § 3 Nr. 4 sowie
2.
Anlässe, bei denen auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Uniform nicht tragen dürfen.

Suchhilfen: Uniform tragen Verbot, Genehmigung Ausschluss, Soldat Uniform Verbot, Veranstaltung Uniform nicht erlaubt, Uniformpflicht Ausnahme, Uniform Nutzung Verbot, Uniform tragen Erlaubnis verweigert, Uniformverbot bei Veranstaltungen, anstaltung, anstaltungen