Art 5 UNOImmÜbkG

📖 🔍

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026

Suchhilfen: Berlin Gesetzesbindung