§ 4 UnterlagenBergV

Titel der Karten und Lagerisse

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Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
3.
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
4.
den Maßstab und
5.
den Anfertigungsvermerk.

Suchhilfen: Bodenschätze Bezeichnung, Flächeninhalt Feld, Maßstab Karte, Art der Berechtigung im Titel, Kartenunterlagen Pflichtangaben, zeichnung, rechtigung