§ 99 UrhG
Haftung des Inhabers eines Unternehmens
📖
↗ Links
Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt worden, hat der Verletzte die Ansprüche aus § 97 Abs. 1 und § 98 auch gegen den Inhaber des Unternehmens.
Suchhilfen: Unternehmensinhaber Haftung, Haftung für Mitarbeiter, Verletzung Schutzrecht Unternehmen, Ansprüche gegen Firmeninhaber, Verantwortung Inhaber bei Rechtsverstoß, Schutzrechtverletzung im Betrieb, Inhaber haftet für Rechtsbruch, Rechteinhaber Klage gegen Unternehmen, letzung, nehmen, antwortung