§ 2 UrhUSAG
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Inwieweit im Falle einer Änderung des Schutzes der deutschen Urheberrechte in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Änderung des in § 1 vorgesehenen Schutzes für die Angehörigen der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland eintritt, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.
Suchhilfen: Urheberrechtsschutz USA, Schutzänderung Urheberrecht, deutsche Urheberrechte im Ausland, Verbraucherschutz bei Urheberrecht, Änderung des Urheberrechtsschutzes