§ 3 URV
Registrierung der Nutzer
↗ Links
- 1.
- Firma oder Name des Nutzers,
- 2.
- Anschrift des Wohnsitzes oder des Sitzes,
- 3.
- elektronische Postadresse,
- 4.
- Rufnummer.
- 1.
- Firma oder Name des Unternehmens,
- 2.
- Registergericht,
- 3.
- Registerart,
- 4.
- Registernummer.
(3) Der Nutzer bestimmt, sofern er Veröffentlichungen für sich selbst oder als Beauftragter für Dritte vornehmen möchte, bei seiner Registrierung eine Kennung und ein Passwort, durch die er sich als Nutzungsberechtigter des Unternehmensregisters authentifiziert. Es können andere Authentifizierungsverfahren verwendet werden, soweit diese nach dem Stand der Technik einen vergleichbaren Sicherheitsstandard gewährleisten. Nutzer als Kunden von Datenverarbeitern, die über eine Großkundenschnittstelle angebunden sind, können durch den entsprechenden Datenverarbeiter ohne Vergabe von Kennung und Passwort registriert werden, wenn die registerführende Stelle dies bei einer Anbindung vorsieht.
Suchhilfen: Unternehmensregister Registrierung, Nutzer anmelden, Firmenangaben eintragen, Online-Registrierung Unternehmen, Registrierungspflicht Unternehmen, Registrierungsdaten angeben, Zugangsdaten Unternehmensregister, Registrierung über gesicherte Verbindung, melden, tragen, nehmen, geben, gangsdaten, bindung