§ 10 USchadG

Aufforderung zum Tätigwerden

📖

Die zuständige Behörde wird zur Durchsetzung der Sanierungspflichten nach diesem Gesetz von Amts wegen tätig oder, wenn ein von einem Umweltschaden Betroffener oder wahrscheinlich Betroffener oder eine Vereinigung, die nach § 11 Absatz 2 Rechtsbehelfe einlegen kann, dies beantragt und die zur Begründung des Antrags vorgebrachten Tatsachen den Eintritt eines Umweltschadens glaubhaft erscheinen lassen.

Suchhilfen: Umweltschaden Sanierung, Behörde Sanierungsaufforderung, Umweltschaden Durchsetzung, Umweltschaden Rechtsbehelf, Umweltschaden Antrag stellen, Umweltschaden Behörde tätig, Umweltschaden Sanierungsverpflichtung, weltschaden, setzung