§ 4 USchadG

Informationspflicht

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Besteht die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens oder ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche die zuständige Behörde unverzüglich über alle bedeutsamen Aspekte des Sachverhalts zu unterrichten.

Suchhilfen: Gefahr Umwelt melden, Umweltgefahr melden, Umweltvorfall melden, Umweltinformation Pflicht, Umweltmeldung bei Gefahr, weltmeldung