(XXXX) UStatG2005BerPflEntlV

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In die Erhebung nach § 8 des Umweltstatistikgesetzes werden nichtöffentliche Betriebe, die Wasser gewinnen, sowie nichtöffentliche Betriebe, die Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, nur einbezogen, soweit die gewonnene oder eingeleitete Wasser- oder Abwassermenge jeweils mindestens 2 000 Kubikmeter pro Jahr beträgt.

Suchhilfen: Wassergewinnung melden, Abwasser einleiten melden, Meldepflicht Wassermenge, Umweltstatistik Schwelle, Betrieb Wasserstatistik, Wasserverbrauch melden, leiten