§ 6 UStDV

Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

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Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.

Suchhilfen: Grenzüberschreitende Personenbeförderung, Straßenstrecke für Umsatzsteuer, Kraftfahrzeug Personenverkehr, Grenzverkehr Beförderung, Beförderungsstrecke im Inland, förderung