§ 22c UStG

Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung

📖
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Suchhilfen: Rechnung mit Fiskalvertretung, Hinweis auf Fiskalvertreter, Fiskalvertreter Anschrift, Fiskalvertretungspflicht bei Rechnung, USt‑G Rechnungsvorschriften