§ 19 UZwGBw

Einschränkung von Grundrechten

📖

Die in Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützten Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Suchhilfen: Einschränkung Leben, Einschränkung körperliche Unversehrtheit, Einschränkung Freiheit der Person, Beschränkung Grundrechte, Recht auf Leben begrenzen, schränkung, grenzen