§ 339 VAG

Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

📖

Unternehmen, die im Rahmen eines einheitlichen Vertrags Risiken decken, die den in der Anlage 1 Nummer 1 und 19 genannten Versicherungssparten zuzuordnen sind, dürfen den Unfallversicherungsteil dieser Verträge auf ein anderes Unternehmen übertragen. § 13 ist entsprechend anzuwenden.

Suchhilfen: Unfallversicherung übertragen, Versicherungsbestandteil wechseln, Versicherungsleistung übertragen, Unfallversicherung Teilbestand, Versicherungsübertragung Unternehmen, tragen, sicherungsleistung, sicherungsübertragung, nehmen