§ 2 VbrInsFV

Zulässige Abweichungen

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Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:
1.
Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
2.
Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.

Suchhilfen: Formularabweichung, Hinweisblatt ändern, Formular korrigieren, Rechtsvorschrift Änderung, Formularanpassung, Hinweisblatt ergänzen, Formularberichtigung, gänzen